Berichterstattung
Meldung gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zum Schutz von Whistleblowern
Diese Mitteilung erläutert, wann und wie Sie einen Bericht über potenzielle Verstöße gegen Rechtsvorschriften innerhalb der Unternehmen der Umega-Gruppe, AB (Hennordic, UAB; Henntech, UAB; Umega Agro, UAB; Snoltherm, UAB; Snolvalda, UAB; Walter Th. Hennecke GmbH; SnolTherm GmbH) einreichen können, die eine Bedrohung für das öffentliche Interesse darstellen oder dieses beeinträchtigen könnten.
Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern der Republik Litauen können Sie Folgendes melden:
- Eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit bzw. für das Leben oder die Gesundheit einer Person
- Eine Bedrohung für die Umwelt
- Behinderung oder unrechtmäßiger Einfluss auf Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden oder der Justizverwaltung
- Finanzierung illegaler Aktivitäten
- Unrechtmäßige oder undurchsichtige Verwendung öffentlicher Mittel oder Vermögenswerte
- Erwerb von Vermögenswerten durch illegale Mittel
- Verschleierung von Verstößen oder Behinderung der Feststellung ihres Ausmaßes
- Verstöße, die in der vom Justizminister der Republik Litauen genehmigten Verordnung aufgeführt sind, abgestimmt auf den Anwendungsbereich der EU-Rechtsakte gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937
- Schädigung der finanziellen Interessen der Europäischen Union, wie in Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und verwandten EU-Instrumenten definiert
- Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, wie in Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert, einschließlich Verstöße gegen EU-Wettbewerbs- und Beihilferegeln sowie Handlungen, die auf Steuervergünstigungen abzielen und geltende Steuergesetze untergraben
- Andere Verstöße, die das öffentliche Interesse betreffen
Sie können einen Bericht einreichen, wenn Sie:
- Ehemaliger oder aktueller Mitarbeiter oder eine vertraglich mit den Unternehmen der Umega-Gruppe, AB verbundenen Person (Beratung, Auftragnehmer, Praktika, Ausbildung, Freiwilligenarbeit usw.) oder in vorvertraglichen Arbeitsverhältnissen tätig
- Eine Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums der Umega-Gruppe, AB ist
- Eine Person, die unter der Aufsicht oder Leitung von Auftragnehmern, Subunternehmern und/oder Lieferanten der Umega-Gruppe, AB tätig ist
Möglichkeiten zur Einreichung eines Berichts:
Über den internen Hinweisgeberkanal – durch Ausfüllen des Meldeformulars für Verstöße und Versand per E-Mail an: praneseju.apsauga@umegagroup.com.
Wenn Sie das Formular nicht ausfüllen können, dürfen Sie einen Freitextbericht verfassen, in dem Sie angeben:
- Wer, wann, wie und welche Art von Verstoß vorbereitet, begangen oder begangen wurde
- Das Datum und die Umstände, unter denen Sie von dem Verstoß erfahren haben
-
Ihr Name, Nachname, persönliche Identifikationsnummer oder Geburtsdatum, Beschäftigungsort und Kontaktdaten, damit wir Sie erreichen können
- Es ist zwingend anzugeben, dass der Bericht gemäß dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern der Republik Litauen eingereicht wird
Berichte werden gemäß dem innerhalb der Umega-Gruppe, AB, genehmigten „Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Informationen nach dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern“ bewertet. Die Bewertung der Informationen im Bericht und die Durchführung der in diesem Verfahren genannten Aufgaben erfolgt durch die Rechtsberatung der Umega-Gruppe, AB.
Wir gewährleisten die Vertraulichkeit der Person und der bereitgestellten Informationen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn:
- Die meldende Person schriftlich auf die Vertraulichkeit verzichtet
- Die meldende Person wissentlich falsche Informationen übermittelt
Sie können sich auch direkt an die zuständige Behörde wenden (die Staatsanwaltschaft der Republik Litauen).
Sie können dies per E-Mail an folgende Adresse senden: praneseju.apsauga@prokuraturos.lt
Sie müssen sich direkt an die zuständige Behörde wenden, wenn eine der folgenden Umstände zutrifft:
- Der Verstoß hat erhebliche Bedeutung für das öffentliche Interesse
- Es ist ein sofortiges Handeln erforderlich, um den Verstoß aufgrund möglicher erheblicher Schäden zu verhindern oder zu stoppen
- Die Unternehmensleitung oder andere Personen in vertraglichen/arbeitsrechtlichen Beziehungen zum Unternehmen könnten an dem Verstoß beteiligt oder dafür verantwortlich sein
- Informationen wurden über den internen Kanal eingereicht, jedoch keine Antwort erhalten, keine Maßnahmen ergriffen oder die ergriffenen Maßnahmen waren wirkungslos
- Es bestehen begründete Zweifel, dass der interne Kanal die Vertraulichkeit gewährleistet oder dass der Verstoß vertuscht werden könnte
- Die Organisation verfügt nicht über einen funktionierenden internen Hinweisgeberkanal
- Die Person kann den internen Kanal aufgrund der Beendigung ihres Arbeits- oder Rechtsverhältnisses zum Unternehmen nicht mehr nutzen
Hinweisgeber können gemäß dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern und anderen Rechtsvorschriften Schutz, Anreize und Unterstützung erhalten.
Das vorsätzliche Übermitteln falscher Informationen berechtigt nicht zum Schutz gemäß dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Personen, die wissentlich falsche Angaben machen, werden nach den Gesetzen der Republik Litauen zur Rechenschaft gezogen.
Relevante Rechtsvorschriften
- Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern der Republik Litauen
- Beschluss der Regierung der Republik Litauen vom 14. November 2018 zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern, der Folgendes umfasst:
- Verfahren zur Belohnung von Hinweisgebern für wertvolle Informationen
- Verfahren zur Entschädigung von Hinweisgebern für negative Folgen aus der Meldung
- Verfahren zur Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Hinweisgeberkanäle